Psychiatrische Gutachten

Betreuungsrecht

Strafrecht

Sozialrecht

 

sind häufige Gebiete, in denen eine Begutachtung zu den unterschiedlichsten Fragestellungen erforderlich wird. Mein Schwerpunkt liegt auf dem Gebiet des Betreuungsrechts.

  

Die Befragung während einer psychiatrischen Begutachtung erfordert sehr viel Fingerspitzengefühl. Klienten sind häufig verunsichert oder ängstlich. Daher sorgen wir für eine angenehme Gesprächsatmosphäre. Behinderte oder ältere Menschen können den Weg zur Praxis oft nicht bewerkstelligen. In diesen Fällen sind Hausbesuche eine Selbstverständlichkeit.

 

Begutachtung erfordert Neutralität. Dies bedeutet, unvoreingenommen an die Fragestellung heranzugehen und sich erst nach der Untersuchung ein vollständiges Bild zu machen. Daher begutachte ich grundsätzlich keine Klienten, die sich bei mir in Behandlung befinden.